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Erinnerung - Eingabefrist für Wahlvorschläge für den Gemeinderat
🗳️ Gemeinderatswahlen Aeschi SO – Eingabefrist für Wahlvorschläge
Am Sonntag, 18. Mai 2025, finden die Gemeinderatswahlen in Aeschi SO statt. Parteien und Gruppierungen, die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen möchten, müssen ihre Wahlvorschläge fristgerecht einreichen.
🔔 Erinnerung: Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am
📅 Montag, 31. März 2025, um 17:00 Uhr
📍 Gemeindeverwaltung Aeschi SO
✅ Vorgehen für die Einreichung eines Wahlvorschlags
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
A) Bezeichnung der einreichenden Partei oder Gruppierung
B) Angaben zu den Kandidierenden:
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Amtlicher Nachname
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Amtlicher Vorname
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Geburtsdatum
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Heimatort(e) und Kantonskürzel
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Berufsbezeichnung (max. 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
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Strasse und Hausnummer
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PLZ und Wohnort
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Unterschrift der Kandidatin / des Kandidaten
✍️ Unterschriftenregelung
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Jede Liste (max. 5 Kandidierende) muss von mindestens 10 stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis (Aeschi, Burgäschi, Steinhof) handschriftlich unterzeichnet sein.
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Diese Zahl entspricht dem Doppelten der zu vergebenden Sitze (5).
⚠️ Wichtige Hinweise:
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Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
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Eine geleistete Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlags nicht zurückgezogen werden (§ 38 GpR).